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   VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23 HGW   

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VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23 HGW (https://dejure.org/2023,30293)
VG Greifswald, Entscheidung vom 06.11.2023 - 11 B 855/23 HGW (https://dejure.org/2023,30293)
VG Greifswald, Entscheidung vom 06. November 2023 - 11 B 855/23 HGW (https://dejure.org/2023,30293)
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  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 16a DS 19.1720

    Vorläufige Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters ist rechtmäßig

    Auszug aus VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23
    Er liegt daher vor, wenn für das über die Zulassung der Anklage entscheidende Strafgericht bei vorläufiger Tatbewertung die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung verurteilt werden wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1/02 -, juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 16a DS 19.1720 -, juris Rn. 17).

    Darüber hinaus ist ein Eingehen im hier maßgeblichen Rahmen auf strafprozessuale oder -rechtliche Einzelfragen weder geboten noch zulässig (vgl. insoweit auch VGH München, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 16a DS 19.1720 -, juris Rn. 19).

    Es besteht im Verhältnis zum Disziplinarrecht ein Vorrang des Straf- und Strafprozessrechts (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 16a DS 19.1720 -, juris Rn. 19), sodass der Antragsgegner grundsätzlich nicht gehalten ist, eigene Strafzumessungserwägungen anzustellen.

  • VG Magdeburg, 16.12.2021 - 15 B 20/21

    Vorläufige Dienstenthebung eines Oberbürgermeisters wg. Bevorzugung

    Auszug aus VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23
    Nur diese können durch das Disziplinargericht im Rahmen der Würdigung durch Akteninhalte und sonstige Erkenntnisse untermauert werden, um so die Prognoseentscheidung, d.h. die Ausübung des ordnungsgemäßen Ermessens durch den Dienstherrn, zu überprüfen (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 15 B 20/21 MD, juris).
  • BVerwG, 28.11.2019 - 2 VR 3.19

    Vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge

    Auszug aus VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23
    Ist es dagegen überwiegend wahrscheinlich, dass das Disziplinarverfahren mit der Höchstmaßnahme endet, ist die vorläufige Dienstenthebung nicht nach § 63 Abs. 2 LDG M-V auszusetzen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 10 M 154/11 -, juris Rn. 6; so auch BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris Rn. 22 zur vergleichbaren Norm des § 63 Abs. 2 BDG).
  • BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02

    Gewaltvideos; Horrorvideos; Menschenwürde; Einbehaltung von

    Auszug aus VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23
    Er liegt daher vor, wenn für das über die Zulassung der Anklage entscheidende Strafgericht bei vorläufiger Tatbewertung die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung verurteilt werden wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2002 - 2 WDB 1/02 -, juris Rn. 7; VGH München, Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 16a DS 19.1720 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 12.08.2021 - 2 VR 6.21

    Kinderpornographische Schriften; vorläufige Dienstenthebung und teilweise

    Auszug aus VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23
    Notwendig ist, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme erkennen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2021 - 2 VR 6.21 -, juris Rn. 10 zur vergleichbaren Norm des § 38 Abs. 1 BDG).
  • VGH Bayern, 20.04.2011 - 16b DS 10.1120

    Antrag auf Aufhebung eines Gerichtsbeschlusses über einen Aussetzungsantrag

    Auszug aus VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23
    Das Gericht hat die Akten - gegebenenfalls unter Berücksichtigung im Aussetzungsverfahren beigebrachter präsenter Beweismittel - auszuwerten (vgl. VGH München, Beschluss vom 20. April 2011 - 16b DS 10.1120 -, juris Rn. 34; Gansen, DiszR, 52. Aufl., Stand 07/2019, § 63 Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2011 - 10 M 154/11

    Dienstenthebung eines Finanzamtsvorstehers wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23
    Ist es dagegen überwiegend wahrscheinlich, dass das Disziplinarverfahren mit der Höchstmaßnahme endet, ist die vorläufige Dienstenthebung nicht nach § 63 Abs. 2 LDG M-V auszusetzen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 11. Oktober 2011 - 10 M 154/11 -, juris Rn. 6; so auch BVerwG, Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris Rn. 22 zur vergleichbaren Norm des § 63 Abs. 2 BDG).
  • BVerwG, 02.04.1997 - 1 DB 3.97
    Auszug aus VG Greifswald, 06.11.2023 - 11 B 855/23
    Bei einem Beamten, der im Verdacht steht, ein Dienstvergehen begangen zu haben, das eine strafgerichtliche Verurteilung erwarten lässt, die zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes führt, ist eine vorläufige Dienstenthebung erst recht zulässig (vgl. GKÖD, Band II, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Rn. 71 zu § 38 BDG und zur gleichlautenden Vorschrift der BDO BVerwG, Beschluss vom 2. April 1997 - 1 DB 3/97 -, juris Rn. 10).
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